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Gesetze und Beiträge

E-Book zum Thema GKV

Vorbemerkung: freie Meinungsäußerung - nein danke!

Bis vor einiger zeit hatte ich einige dieser Hinweise auf meinen geschäftlich gentzten Webseiten um sehbehinderten und blinden Personen einige Hinweise und Tipps beim Beantragen von Hilfsmitteln zu geben. Ich bin selbst blind und konnte im Laufe der zeit einiges an Erfahrungen sammeln. Außerdem verdiene ich meinen Lebensunterhalt mit der Entwicklung und letztlich dem Verkauf solcher Hilfsmittel. Was liegt da näher, als andern Betroffenen einige Hilfestellung zu geben. Natürlich verstand ich das nicht als Rechtsberatung - so etwas kann und darf ich nicht!
Da ich einige Fakten und Namen, gerade von Krankenkassen, nannte, fühlten sich diese nicht glücklich darüber, dass sich jemand wagte dies offen an- und auszusprechen. Aber eine Abmahnung oder gar Klage wäre nur vor dem Sozialgericht möglich gewesen und das mit sehr wenig Aussicht auf Erfolg, da hier das Wettbewerbsverhältnis anders definiert ist.
Abhilfe schaffte nun die "Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wetttbewerbs", Landgrafenstrasse 24B, 61295 Bad Homburg. Mit deren Hilfe konnten diese unliebsammen Gesetze umgangen werden und diese "Zentrale" führte die Klage. Das Landgericht Dresden ließ keine Argumente unsererseits zu und verstieß mal schnell und mit Vorsatz gegen das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG §191a) und weitere verfahrenstechnische Vorschriften. Aber das Recht ist in diesem Land nur auf dem Papier für alle gleich! So verurteilte Richterin Hantke im Verfahren mit Aktenzeichen:44 HK O 63/10 meine Firma dazu, diese Äußerungen zu entfernen. Das Landgericht gab später zu, das Gerichtsverfassungsgesetz nicht einzuhalten, aber das stört ja nicht weiter....

Na gut, dann also hier auf ein Neues!

nun aber die Tipps

Auch hier wurde mir untersagt, meine persönliche Meinung zu äußern.

">Die Maulkorb-Republik <...> Tritt ein Problem auf, das sich mit der herrschenden Denkrichtung nicht vereinbaren lässt, wird es zum Unthema erklärt. Da nicht sein kann, was nicht sein darf, schweigt man es tot und legt dem, der sich nicht mundtot machen lässt, einen Maulkorb an. Natürlich wird dieser unschöne Vorgang, der bei uns längst zum Alltag gehört, nie so klar ausgesprochen, sondern verblümt und beschönigt. Man erklärt das Problem; das angesprochen wurde, für nichtexistent, das heißt, man vertuscht es, oder man erklärt es - strafbewehrt - zur >Leugnung< offenbarer Tatsachen, womit jeder, der es publik macht, entweder zum Irren oder zum Gesetzesbrecher gestempelt wird. Das klingt ziemlich drastisch, aber genau so ist es. Und leider geht damit unsere vielbeschworene Meinungsfreiheit zum Teufel. "

Prof. Hans-Olaf Henkel, zuvor Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie und Chef eines grioßen Unternehmens, Rettet unser Geld!, S.19f



Ulf Beckmann
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